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Anträge sind durch die Unternehmen bei der zukunft im zentrum GmbH unter Verwendung der Vorgabedokumente zu stellen. Es sind die im
Antragsformular
genannten Unterlagen (vor allem Leistungsbeschreibung, schriftliche Angebote von Dienstleister*innen bzw. Nachweis über die Anforderung der Angebote, Vergabevermerk) beizufügen. Alle zu unterschreibenden Dokumente müssen dabei im Original vorgelegt werden, bei den übrigen Dokumenten genügt eine digitale Version.
Anhand des Antrags und der beigefügten Unterlagen wird die Einhaltung der Fördervoraussetzungen (KMU-Status, »De-minimis«-Beihilfe, Betriebsstätte/Sitz Berlin, GRW-Fördervoraussetzung) geprüft. Wenn die formale Prüfung des Antrags positiv abgeschlossen werden konnte, werden die Antragsunterlagen an die Gutachter*innen weitergeleitet. Ggf. können von den Antragstellenden Nachbesserungen vorgenommen werden. Durch eine Mehrheitsentscheidung
von drei externen Gutachter*innen ergeht der Bewilligungs- oder der Ablehnungsbescheid. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Das geförderte Projekt soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden. Nach Abschluss des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis, eine Projektdokumentation, Zahlungsnachweise und Angaben für die Evaluation ein.
Der Transfer von Design wird nur in der Richtlinie vorgesehenen Standardvariante (70 % des Projektvolumens) gefördert. Als Zuschuss können maximal 15.000 Euro gewährt werden. Das Projektvolumen bzw. das Angebot des Designdienstleisters unterliegt keiner Betragsgrenze. Ist das Auftragsvolumen jedoch höher als 21.428 Euro, beträgt der Förderbetrag 15.000 Euro.
Beispiel:
Auftrags- bzw. Projektvolumen = 30.000 Euro 70% Fördersatz bei der Standardvariante = 21.000 Euro, da der Förderhöchstbetrag jedoch bei 15.000 Euro liegt, beträgt der gewährte Fördersatz 50%.
Designdienstleister sind in der Regel selbständige Unternehmen der Designbranche. Es können aber auch Hochschulen mit ausgewiesener Designkompetenz beauftragt werden. Die Designdienstleister müssen Sitz/Betriebsstätte in Berlin oder/und Brandenburg haben. Gefördert werden lediglich Dienstleistungen von rechtlich vom Antragsteller unabhängigen, selbständigen Unternehmen. Die beauftragten Unternehmen, dazu gehören auch Einzelunternehmen, müssen über Erfahrung und Sachkompetenz verfügen; diese ist durch mindestens eine Referenz in einem vergleichbaren Gebiet nachzuweisen.
Die Beteiligung mehrerer Mittelgeber an einem Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beantrage ich also den Design Transfer Bonus für ein bestimmtes in sich geschlossenes Projekt, dürfen keine weiteren Mittel aus anderen Landes- oder Bundesförderprogrammen in dieses Projekt mit einfließen.
Es ist eine Kombination des Design Transfers Bonus mit dem Technologieprogramm Pro FIT möglich, allerdings sind hier nur die technologischen Neu- und Weiterentwicklungen förderfähig, nicht die bei Design Transfer Bonus beantragten Dienstleistungen.
Eine Kumulation des Design Transfer Bonus mit dem Transfer Bonus Wissenschaft für dasselbe Projekt ist nicht möglich.
Um den Innovationsgrad eines Produktes festzustellen muss geklärt werden, ob bereits ähnliche Technologien, Verfahren oder Produkte auf dem Markt angeboten werden. Wenn dies der Fall ist, ist ein Produkt in der Regel nicht innovativ. Allein die Weiterentwicklung und Anpassung bereits bestehender Konzepte ist nicht ausreichend. Die Neuerung muss ein Produkt deutlich vom Markt abheben und ein Alleinstellungsmerkmal begründen.
Der Innovationsgrad im Interface- und Interaktionsdesign zeichnet sich u. a. aus
Hinweis: Nicht innovativ sind reine Vermarktungsplattformen, ein Relaunch oder Redesign sind dementsprechend auch nicht förderfähig. Auch die Vermarktung von Dienstleistungen oder entsprechende Apps werden nicht gefördert.
Apps sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie originär sind, d. h. auf dem Markt gibt es keine vergleichbaren Angebote. Weiterhin sind Apps förderfähig, wenn dargestellt wird, dass eine erhebliche Verbesserung/Erweiterung bestehender Angebote vorgenommen wird. Bei der Antragstellung sind entsprechende Marktanalysen zu liefern. Apps und Portale, die sich aus Werbeeinnahmen und/oder Provisionen finanzieren sind nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung sind die Designleistungen und nicht die Programmierung. Die Angebote der Dienstleister sind dementsprechend so detailliert einzuholen, dass eine Abgrenzung deutlich wird.
Die Designdienstleistung beinhaltet eine Konzeptionsleistung bezüglich Produkt- und Nutzungserlebnis, Interaktionsführung oder Serviceablauf sowie deren visuelle- und materialspezifische Umsetzung in Bezug auf die vom Auftraggeber:in gestellte Zielsetzung. Eine alleinige Umsetzung von vorgefertigten Maßgaben in Form von Screens, 3D-Modellen bzw. Prototypen, die ein ledigliches Ausführen der Vorgaben bedeutet, ist nicht förderfähig.
Die Designdienstleistung muss einen Beitrag für die Entwicklung des neuen Produktes leisten, der über die reine bedienungsfreundliche Oberflächengestaltung hinausgeht. Das Design muss integraler Bestandteil des Projektentwicklungsprozesses sein und der Einsatz des Designs soll zu einem echten »Mehr« an Innovation führen.
Ab dem Bewilligungsjahr 2013 ist es im Falle von Zuwendungen für die/den AntragstellerIn Pflicht, im Antrag eine ID anzugeben, die vor Beantragung von der Senatsverwaltung für Finanzen, Referat II B, unter folgendem Link vergeben wird:
Ausgenommen hiervon sind natürliche Personen, Einzelunternehmen und GbRs mit natürlichen Personen sowie eingetragene Kaufleute als Antragsteller. Mit dieser ID wird die Registrierung der Unternehmen in der Transparenzdatenbank dokumentiert.
Nach Erhalt der Zugangsdaten muss der Antragsteller die Pflichtangaben und ggf. zusätzliche Angaben auf freiwilliger Basis selbst ergänzen (unter den Registerkarten "Basisdaten" und "Transparenz").
Fragen und Antworten (FAQs) zur Transparenzdatenbank des Landes Berlin finden Sie
hier..
Die Projektdokumentation ist die Bilanz des Projekts. Sie soll die zusammenfassende, abschließende Darstellung von Aufgaben und erzielten Ergebnissen sowie gegebenenfalls Hinweise auf weitere Arbeiten an dem Produkt / der Dienstleistung geben.
Inhaltlich stellt die Projektdokumentation das erreichte Ergebnis und die erfolgreichen Lösungswege für externe Interessenten dar. Ebenso ist eine Dokumentation weitergehender Erfahrungen (z. B. erfolglose Lösungsansätze) sinnvoll, um diese auch anderen Projekten zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin ist eine Einschätzung der Einhaltung des geplanten Zeit- und Kostenrahmens erforderlich. Darüber hinaus ist die Verwertung des erzielten Ergebnisses zu dokumentieren (z. B: Produkt im Markt eingeführt / wird noch eingeführt / weitere Arbeiten sind noch erforderlich ...).
Der Transfer BONUS zur Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird von der
IBB Business Team GmbH
Bundesallee 210
10719 Berlin
030 / 2125 - 4792
betreut. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Transfer BONUS und im Flyer der IBB.