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Bei dem Projektträger sind zur Antragstellung folgende Unterlagen einzureichen:
Eine Bewilligung ist ausgeschlossen, wenn vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen wurde, d.h. der Auftrag an den Designdienstleister erteilt wurde.
Der Transfer von Design wird nur in der Richtlinie vorgesehenen Standardvariante (70 % des Projektvolumens) gefördert. Als Zuschuss können maximal 15.000 Euro gewährt werden. Das Projektvolumen bzw. das Angebot des Designdienstleisters unterliegt keiner Betragsgrenze. Ist das Auftragsvolumen jedoch höher als 21.428 Euro, beträgt der Förderbetrag 15.000 Euro.
Beispiel:
Auftrags- bzw. Projektvolumen = 30.000 Euro 70% Fördersatz bei der Standardvariante = 21.000 Euro, da der Förderhöchstbetrag jedoch bei 15.000 Euro liegt, beträgt der gewährte Fördersatz 50%.
Designdienstleister sind in der Regel selbständige Unternehmen der Designbranche. Es können aber auch Hochschulen mit ausgewiesener Designkompetenz beauftragt werden. Die Designdienstleister müssen Sitz/Betriebsstätte in Berlin oder/und Brandenburg haben. Gefördert werden lediglich Dienstleistungen von rechtlich vom Antragsteller unabhängigen, selbständigen Unternehmen. Die beauftragten Unternehmen, dazu gehören auch Einzelunternehmen, müssen über Erfahrung und Sachkompetenz verfügen; diese ist durch mindestens eine Referenz in einem vergleichbaren Gebiet nachzuweisen.
Das zu beauftragende Designunternehmen ist durch eine freihändige Vergabe zu ermitteln. Es sind mindestens 3 vergleichbare Angebote einzuholen. Bei der Angebotseinholung sind neben der Beschreibung des Auftragsgegenstandes die Zuschlagskriterien und deren Wichtung zu übergeben. Alle Bieter müssen die Expertise für die nachgefragte Dienstleistung nachweisen können. Die Angebote müssen so detailliert aufgestellt werden, dass der Inhalt der einzelnen Arbeitsschritte erkennbar wird und jedem Arbeitspaket ein Zeitaufwand sowie die entsprechenden Kosten zugeordnet werden.
Die vorliegenden Angebote werden nach dem festgelegten, einheitlichen Kriterienkatalog bewertet. Auch wenn die projektspezifische Anpassung der Kriterien erfolgen kann, sollten auf jeden Fall die fachliche Qualifikation und der Preis berücksichtigt werden. Aus dieser Bewertung ergibt sich dann ein Ranking, nach dem die Auswahl des potentiellen Dienstleisters erfolgt. Die Auswahlentscheidung wird im Vergabevermerk detailliert dokumentiert, unterschrieben und mit den Antragsunterlagen eingereicht.
Auszuwählen ist prinzipiell das wirtschaftlichste Angebot, was nicht zwangsläufig das billigste sein muss.
Hier ein Beispiel eines möglichen Bewertungsschemas (die Kriterien, deren Anzahl und Wichtungen sind projektspezifisch anzupassen):
Kriterien | Wichtung | Bieter A | Bieter B | Bieter C | Bieter D | ||||
Punkte | Wertung | Punkte | Wertung | Punkte | Wertung | Punkte | Wertung | ||
1. fachl. Qualifikation | 50% | 10 | 5,00 | 8 | 4,00 | 5 | 2,50 | 10 | 5,00 |
2. Preis | 25% | 5 | 1,25 | 10 | 2,50 | 2 | 0,50 | 8 | 2,00 |
3. zeitl. Verfügbarkeit | 15% | 3 | 0,45 | 7 | 1,05 | 10 | 1,50 | 5 | 0,75 |
4. Detaillierung Angebot | 10% | 8 | 0,80 | 4 | 0,40 | 5 | 0,50 | 8 | 0,80 |
Summe Wertung | 26 | 7,50 | 29 | 7,95 | 22 | 5,00 | 31 | 8,55 | |
Ranking | 3 | 2 | 4 | 1 |
Punktvergabe von 1 bis 10 aufsteigend
Ein entsprechendes Muster finden Sie hier.
Die Beteiligung mehrerer Mittelgeber an einem Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Beantrage ich also den Design Transfer Bonus für ein bestimmtes in sich geschlossenes Projekt, dürfen keine weiteren Mittel aus anderen Landes- oder Bundesförderprogrammen in dieses Projekt mit einfließen.
Es ist eine Kombination des Design Transfers Bonus mit dem Technologieprogramm Pro FIT möglich, allerdings sind hier nur die technologischen Neu- und Weiterentwicklungen förderfähig, nicht die bei Design Transfer Bonus beantragten Dienstleistungen.
Eine Kumulation des Design Transfer Bonus mit dem Transfer Bonus Wissenschaft für dasselbe Projekt ist nicht möglich.
Um den Innovationsgrad eines Produktes festzustellen muss geklärt werden, ob bereits ähnliche Technologien, Verfahren oder Produkte auf dem Markt angeboten werden. Wenn dies der Fall ist, ist ein Produkt in der Regel nicht innovativ. Allein die Weiterentwicklung und Anpassung bereits bestehender Konzepte ist nicht ausreichend. Die Neuerung muss ein Produkt deutlich vom Markt abheben und ein Alleinstellungsmerkmal begründen.
Der Innovationsgrad im Interface- und Interaktionsdesign zeichnet sich u. a. aus
Hinweis: Nicht innovativ sind reine Vermarktungsplattformen, ein Relaunch oder Redesign sind dementsprechend auch nicht förderfähig. Auch die Vermarktung von Dienstleistungen oder entsprechende Apps werden nicht gefördert.
Apps sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie originär sind, d. h. auf dem Markt gibt es keine vergleichbaren Angebote. Weiterhin sind Apps förderfähig, wenn dargestellt wird, dass eine erhebliche Verbesserung/Erweiterung bestehender Angebote vorgenommen wird. Bei der Antragstellung sind entsprechende Marktanalysen zu liefern. Apps und Portale, die sich aus Werbeeinnahmen und/oder Provisionen finanzieren sind nicht förderfähig.
Gegenstand der Förderung sind die Designleistungen und nicht die Programmierung. Die Angebote der Dienstleister sind dementsprechend so detailliert einzuholen, dass eine Abgrenzung deutlich wird.
Die Designdienstleistung beinhaltet eine Konzeptionsleistung bezüglich Produkt- und Nutzungserlebnis, Interaktionsführung oder Serviceablauf sowie deren visuelle- und materialspezifische Umsetzung in Bezug auf die vom Auftraggeber:in gestellte Zielsetzung. Eine alleinige Umsetzung von vorgefertigten Maßgaben in Form von Screens, 3D-Modellen bzw. Prototypen, die ein ledigliches Ausführen der Vorgaben bedeutet, ist nicht förderfähig.
Die Designdienstleistung muss einen Beitrag für die Entwicklung des neuen Produktes leisten, der über die reine bedienungsfreundliche Oberflächengestaltung hinausgeht. Das Design muss integraler Bestandteil des Projektentwicklungsprozesses sein und der Einsatz des Designs soll zu einem echten »Mehr« an Innovation führen.
Es müssen bei der Antragstellung mindestens 3 vergleichbare Angebote (in deutscher Sprache) von Dienstleistern aus Berlin oder dem Land Brandenburg für das Vorhaben eingereicht werden.
Diese Angebote sind von Dienstleistern einzuholen, die die entsprechende Qualifikation für das beantragte Vorhaben nachweisen können und deren Angebot den erwarteten Leistungsanforderungen des Antragstellers entsprechen. Die Qualifikation der Dienstleister ist nachzuweisen. Dies kann durch Hinweis auf eine Webseite des Bieters erfolgen, durch das Beifügen von Referenzen zu realisierten Aufträgen analog zu den angefragten Leistungen o. ä..
Die Angebote müssen eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete enthalten zu denen der jeweilige Arbeitsaufwand, Stunden- oder Tagessätze und der Gesamtpreis (Mengen- und Wertegerüst) auszuweisen ist.
Ab dem Bewilligungsjahr 2013 ist es im Falle von Zuwendungen für die/den AntragstellerIn Pflicht, im Antrag eine ID anzugeben, die vor Beantragung von der Senatsverwaltung für Finanzen, Referat II B, unter folgendem Link vergeben wird:
Ausgenommen hiervon sind natürliche Personen, Einzelunternehmen und GbRs mit natürlichen Personen sowie eingetragene Kaufleute als Antragsteller. Mit dieser ID wird die Registrierung der Unternehmen in der Transparenzdatenbank dokumentiert.
Nach Erhalt der Zugangsdaten muss der Antragsteller die Pflichtangaben und ggf. zusätzliche Angaben auf freiwilliger Basis selbst ergänzen (unter den Registerkarten "Basisdaten" und "Transparenz").
Fragen und Antworten (FAQs) zur Transparenzdatenbank des Landes Berlin finden Sie
hier..
Die Projektdokumentation ist die Bilanz des Projekts. Sie soll die zusammenfassende, abschließende Darstellung von Aufgaben und erzielten Ergebnissen sowie gegebenenfalls Hinweise auf weitere Arbeiten an dem Produkt / der Dienstleistung geben.
Inhaltlich stellt die Projektdokumentation das erreichte Ergebnis und die erfolgreichen Lösungswege für externe Interessenten dar. Ebenso ist eine Dokumentation weitergehender Erfahrungen (z. B. erfolglose Lösungsansätze) sinnvoll, um diese auch anderen Projekten zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin ist eine Einschätzung der Einhaltung des geplanten Zeit- und Kostenrahmens erforderlich. Darüber hinaus ist die Verwertung des erzielten Ergebnisses zu dokumentieren (z. B: Produkt im Markt eingeführt / wird noch eingeführt / weitere Arbeiten sind noch erforderlich ...).
Der Transfer BONUS zur Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft wird von der
IBB Business Team GmbH
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030 / 2125 - 4792
betreut. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Transfer BONUS und im Flyer der IBB.